Allgemeine Geschäftsbedingungen der
ServiceTeam Kälte Klima GmbH
§ Allgemeines
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Für alle Leistungen und sonstigen Lieferungen unsererseits gelten ausschließlich unseren nachstehenden Leistungs- und Lieferbedingungen.
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Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die Vertragspartner sind im Rahmen des Zumutbaren nach Treu und Glauben verpflichtet, eine unwirksame Bestimmung durch einen ihrem wirtschaftlichen Zweck und Erfolg gleichkommende wirksame Regelung zu ersetzen, sofern dadurch keine wesentliche Änderung des Vertragsinhaltes herbeigeführt wird; das Gleiche gilt, falls ein regelungsbedürftiger Sachverhalt nicht ausdrücklich geregelt ist.
§ 2 Angebot, Leistungsumfang und Vertragsschluss
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Vertragsangebote von ServiceTeam Kälte Klima GmbH sind freibleibend. Dies gilt nicht, wenn der Auftraggeber/Vertragspartner von ServiceTeam Kälte Klima GmbH einen verbindlichen Kostenvoranschlag verlangt und dieser Kostenvoranschlag schriftlich abgegeben und als verbindlich bezeichnet wird.
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Soweit es bei einem seitens des Auftraggebers gewünschten schriftlichen Kostenvoranschlag nicht zur Auftragsvergabe kommt, ist ServiceTeam Kälte Klima GmbH berechtigt, die für die Erstellung des Kostenvoranschlages erforderlichen Leistungen zu berechnen.
§3 Preise und Zahlungsbedingungen
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Es gilt die vereinbarte Vergütung, soweit es sich um einen verbindlichen Kostenvoranschlag handelt.
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ServiceTeam Kälte Klima GmbH ist berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen auf die voraussichtlich zu erbringenden Leistungen zu verlangen.
§4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
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Der Auftraggeber hat die Verpflichtung, für angemessene Arbeitsbedingungen, insbesondere die notwendige die Sicherheit am Ort der Reparatur bzw. der Montage, zu sorgen. Hierzu zählt auch der notwendige Hygiene- und Infektionsschutz.
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Der Auftraggeber hat die Verpflichtung, die erforderliche Energie einschließlich der erforderlichen Anschlüsse auf seine Kosten bereitzustellen. Des Weiteren hat er die Verpflichtung, alle sonstigen Handlungen vorzunehmen, die üblicherweise seitens des Auftraggebers zu leisten sind, um seitens ServiceTeam Kälte Klima GmbH die notwendigen Arbeiten durchführen zu können.
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Kommt der Auftraggeber diesen Verpflichtungen nicht nach, so ist ServiceTeam Kälte Klima GmbH berechtigt, an dessen Stelle und auf dessen Kosten die notwendigen Handlungen vorzunehmen.
§5 Ausführungsfristen
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Die Angaben von ServiceTeam Kälte Klima GmbH über Reparatur- und Montagefristen beruhen auf Schätzungen und sind unverbindlich, soweit nicht eine ausdrückliche Festlegung einer Reparatur- oder Montagefrist zwischen den Parteien vereinbart ist.
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In Fällen nicht voraussehbarer betrieblicher Behinderungen insbesondere Arbeitseinstellungen, Beschaffungsschwierigkeiten von Ersatzteilen aufgrund von Lieferungs- oder Leistungsverzugs von Zulieferanten, behördlichen Eingriffen, höherer Gewalt und Arbeitskämpfen verlängern sich verbindlich eingegangene Fristen angemessen.
§ 6 Abnahme
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Der Auftraggeber ist zur Abnahme verpflichtet, sobald ihm die Fertigstellung angezeigt worden ist. Unwesentliche Mängel berechtigen den Auftraggeber nicht zur Verweigerung der Abnahme. Die tatsächliche Inbetriebnahme steht der Abnahme gleich.
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Die Abnahme gilt im Übrigen spätestens nach Ablauf von 12 Werktagen seit Anzeige der Fertigstellung als erfolgt, soweit die tatsächliche Inbetriebnahme nicht bereits vorher erfolgt ist.
§7 Pfandrecht
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ServiceTeam Kälte Klima GmbH steht wegen ihrer Forderung aus dem Werkvertrag mit dem Auftraggeber ein Pfandrecht an dem aufgrund des Vertrages in ihren Besitz gelangten Reparatur- bzw. Montagegegenstände zu.
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Das Pfandrecht steht ServiceTeam Kälte Klima GmbH auch wegen der Forderung aus früheren Aufträgen, Ersatzlieferungen und sonstigen Leistungen zu, soweit sie mit dem aktuellen Auftrag des Gegenstandes in Zusammenhang stehen.
§8 Gewährleistung
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Der Auftraggeber ist verpflichtet, einen Mangel der Leistungen der ServiceTeam Kälte Klima GmbH unverzüglich mitzuteilen. ServiceTeam Kälte Klima GmbH steht ein Recht auf Nachbesserung zu. Soweit der Auftraggeber, ohne ServiceTeam Kälte Klima GmbH ordnungsgemäß in Verzug zu setzen und damit ServiceTeam Kälte Klima GmbH innerhalb angemessener Frist eine Nachbesserung zu ermöglichen, selbst oder durch Dritte Instandsetzungs- oder Montagearbeiten ausführt oder ausführen lässt, so entstehen hierdurch keine Ansprüche gegen ServiceTeam Kälte Klima GmbH.
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Die Dauer der Gewährleistung beträgt 12 Monate ab dem Zeitpunkt der Abnahme bzw. tatsächlichen Inbetriebnahme.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
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ServiceTeam Kälte Klima GmbH behält sich das Eigentum an den eingebauten Materialien bis zur vollständigen Bezahlung vor.
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Der Auftraggeber ist zur Sicherungsübereignung oder Verpfändung von eingebauten Materialien bis zur vollständigen Bezahlung nicht berechtigt.
§ 10 Haftung
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Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegenüber ServiceTeam Kälte Klima GmbH sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung wesentlicher Vertragspflichten seitens ServiceTeam Kälte Klima GmbH oder des Fehlens schriftlich zugesicherter Eigenschaften

